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Förderung

Basis für die Einführung der Telematikinfrastruktur ist das E-Health-Gesetz. Dieses hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz in der Patientenversorgung zu verbessern. Mit dem E-Health-Gesetz wurden nicht nur die künftigen Anwendungen der TI festgeschrieben, sondern auch ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik Infrastruktur definiert. Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen haben hierzu Finanzierungsvereinbarungen geschlossen.

 

So profitieren Sie als Arzt

Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen müssen im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen schließen. Im Einzelnen wurden folgende Förderungen für Ärzte vereinbart:

 

  • Erstattungsbetrag E-Health Konnektor (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur, VSDM, NFDM, eMP) / inkl. eines E-Health Kartenterminals: 2.097 € (Praxen mit bis zu 3 Ärzten)
  • Erstattungsbetrag weiteres stationäres Kartenterminal (in Abhängigkeit der beschäftigten Ärzte): 535 €
  • Erstattungsbetrag weiterer stationärer Kartenterminals im Zuge von NFDM und eMP: 595 € (je 625 begonnene Fälle)
  • Erstattungsbetrag für mobiles Kartenterminal: 350 €
  • Erstattungsbetrag für Praxisausweis (SMC-B): 23,25 € pro Quartal
  • Erstattungsbetrag für elektronischen Heilberufsausweis (eHBA): 11,63 € / Quartal & Karte je Arzt/Psychotherapeut
  • Startpauschale: 900 € (einmalig)
  • Beträge für den laufenden Betrieb: 84,17 € monatlich

 

KoCoBox MED+ Firmware Upgrade

  • Mit dem ePA Firmeware Upgrade unterstützt die KoCoBox MED+ die Anbindung an die gesetzlich verpflichtende elektronische Patientenakte. Darüber hinaus wird die Komfortsignatur mittels eHBA möglich, was eine wesentliche Erleichterung im Praxisalltag bedeutet.

    Das zur Nutzung der ePA notwendige Firmware Upgrade der KoCoBox MED+ wird unseren Kunden nach der Zulassung durch die gematik automatisch bereitgestellt und berechnet.

    Mehr Informationen

 

So profitieren Sie als Zahnarzt

Förderung Anschluss an die TI

Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen müssen im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen schließen. Im Einzelnen wurden folgende Förderungen für Zahnärzte vereinbart:

 

  • Erstattungsbetrag ePA-Konnektor (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur, VSDM, NFDM, eMP und ePA) zzgl. einem E-Health Kartenterminal: 1.794 € (ePA Funktionalität kann auch mittels Upgrade nachgeliefert werden)
  • Erstattungsbetrag eines weiteren stationären E-Health Kartenterminals je Standort, wenn ein ePA fähiger Konnektor genutzt wird: 595 €
  • Erstattungsbetrag für mobiles Kartenterminal: 356 €
  • Erstattungsbetrag für Praxisausweis (SMC-B): 465 € (Einmalzahlung für 5 Jahre)
  • Erstattungsbetrag für eHBA: 233 € (Einmalzahlung für 5 Jahre)
  • TI-Startpauschale: 900 € (einmalig)
  • Beträge für den laufenden Betrieb: 84,50 € monatlich (86 € ab ePA Upgrade)
    Weitere Informationen zu den Pauschalen-Vereinbarungen finden Sie hier auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

 

KoCoBox MED+ Firmware Upgrade

  • Mit dem ePA Firmeware Upgrade unterstützt die KoCoBox MED+ die Anbindung an die gesetzlich verpflichtende elektronische Patientenakte. Darüber hinaus wird die Komfortsignatur mittels eHBA möglich, was eine wesentliche Erleichterung im Praxisalltag bedeutet.

    Das zur Nutzung der ePA notwendige Firmware Upgrade der KoCoBox MED+ wird unseren Kunden nach der Zulassung durch die gematik automatisch bereitgestellt und berechnet.

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