KBV-Check

Überblick

Die KBV hat eine Richtlinie zur Datensicherheit der Praxis-IT erstellt. Wir bieten Ihnen den PraxisCheck, Datenschutz und Informationssicherheit.

Wir helfen Ihnen, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und umzusetzen. Gerne führen wir den KBV-Check nach §75 mit unserem  Datenschutzbeauftragten für Sie durch.

Patientendaten-schutz-gesetz

Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig sicher geschützt. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.

Das E-Rezept kommt!

Mit dem am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG)“ tritt die verpflichtende Einführung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI ist das sichere Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen, das Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen sicher miteinander verbindet, so dass die an der Versorgung Beteiligten sicherer miteinander kommunizieren können.

Damit die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer wird, Abläufe in den Krankenhäuser, der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden und auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, wird ab dem 1. Januar 2022 das E-Rezept eingeführt.

Wenn der Patient z.B. sich per Videosprechstunde ärztlich beraten lässt, ist die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Rezepte unverzichtbar. Auch bei „normalen“ Arztbesuchen erhält man künftig ein E-Rezept.

 

Patientendaten-Schutz-Gesetz-Checkliste

Folgende Kriterien sollten in Ihrer Apotheke, Praxis, Zahnarztpraxis oder in Ihrem Krankenhaus erfüllt werden, damit Ihre Dienstleistung Patientendaten-Schutz-Gesetz konform bleibt.

sichere Firewall

Telematikinfrastruktur

SMB-C

eHBA

Statement zum Patientendaten-Schutz-Gesetz ( QUELLE: Bundesministerium für Gesundheit )

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Klare Regeln für Datenschutz und Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur

Jeder Nutzer der Telematikinfrastruktur – ob Arzt, Krankenhaus oder Apotheker – ist für den Schutz der von ihm verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Die Details werden gesetzlich geregelt.

Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der Telematikinfrastruktur sind dazu verpflichtet einen sicheren Datentransfer zu gewährleisten. Tun sie das nicht ordnungsgemäß, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.

Ihre eHealth-Reise beginnt hier

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Haben Sie noch Fragen oder Wünschen Sie eine Beratung? Gerne sind wir Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um die Telematik Infrastruktur behilflich. Füllen Sie dazu bitte das untenstehende Kontaktformular aus und wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden bzw. Ihre Angelegenheit bearbeiten.

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